Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass die Jagd während der Schonzeit ein Verbrechen gegen Wildtiere darstellt und die Artenvielfalt gefährdet. Das Urteil stellt einen Pfeiler der Rechtsprechung zu einer illegalen und häufigen anzutreffenden Problematik auf der gesamten Halbinsel dar, die als „saisonale Wilderei“ bekannt ist: die Nichteinhaltung der Schonzeit, die üblicherweise von März bis Oktober, je nach Autonomer Gemeinschaft, gilt. In dieser Zeit haben die Wildtiere Junge. Zur Erhaltung der Arten ist es daher von größter Wichtigkeit, diese Schonzeiten einzuhalten. Der Oberste Gerichtshof hat mit dieser Entscheidung die Basis für eine einheitliche juristische Regelung gelegt. Bisher wurden die Jäger häufig nicht bei Strafgerichten angezeigt, wenn sie sich nicht an die Schonzeit gehalten haben, sondern durch die Gemeinschaft selbst im Sinne einer Ordnungswidrigkeit bestraft.
Das Urteil richtet sich konkret gegen einen Jäger, der während des Jagdverbots von 2016 in einem Berg in Córdoba ein Mufflon und vier Hirsche erlegt hat. Er wurde zu einer Geldstrafe von 3.360 Euro und einem vier Jahre und drei Monate dauernden Jagdverbot wegen zweier Straftaten gegen Wildtiere verurteilt. Das Urteil nach Artikel 335 des Strafgesetzbuches macht deutlich, dass die Jagd während der Schonzeit angesichts ihrer schweren Schädigung der Wildtiere ein Verbrechen und keine Ordnungswidrigkeit ist. Zunächst hatte sich der Jäger auf die zuvor übliche Rechtsauslegung als Ordnungswidrikeit berufen. Der Oberste Gerichtshof stellt jedoch klar, dass die Jagd, die die biologische Vielfalt gefährdet, als Verbrechen gelten soll.
„Das Verbot ist eng mit dem Artenschutz und der nachhaltigen Nutzung der Jagd verbunden, um die Ökosysteme zu erhalten, von denen die Tiere ein Teil sind“, sagte das Gericht. Und die Richter, die den „strategischen Wert erster Ordnung für den Schutz des Tierlebens“ betonen, den das Verbot beinhaltet, fügen hinzu: „Es geht um den Schutz der erneuerbaren natürlichen Ressourcen. Das Gleichgewicht bei der Erhaltung der Art, kurz gesagt, die biologische Vielfalt und das Überleben der Fauna selbst können nicht als Rechtsgüter von minimalem Wert betrachtet werden“.
Der Jäger, Juan Muñoz Martínez, wurde am 6. Juni 2016 in den frühen Morgenstunden auf dem Jagdgut El Salado in El Viso (Córdoba) mit einem Gewehr und drei Messern aufgegriffen, wie es in der ersten Entscheidung hieß. Muñoz legte gegen das Urteil eines Strafgerichts Berufung beim Berufungsgericht von Córdoba ein, das das nun Urteil bestätigte.
Lola Garcia, Präsidentin der Andalusischen Vereinigung für die Verteidigung der Tiere, hebt den „Mut“ des Obersten Gerichtshofs hervor, die Jagd in der Schonzeit zu verurteilen: „Ich finde das fantastisch, denn es bedeutet, die zerstörerischen Auswirkungen der Jagd auf die Umwelt gesehen werden, wenn die Jäger die Schonzeit nicht respektieren. Sie unterstreicht auch den Wert der biologischen Vielfalt. Das Urteil demontiert das abgedroschene Argument, die Jagd stelle das Gleichgewicht in der Natur wieder her“, argumentierte sie. Unterdessen unterstützt auch Alonso Sánchez, Rechtsberater des spanischen Jagdverbandes, das Urteil: „Wir sind uns vollkommen einig, dass saisonale Wilderei bestraft werden sollte.“ Foto: Alex Andrews