In einem bedeutenden Schritt hat die spanische Koalitionsregierung für das Jahr 2023 eine umfassende Reform des Wohnungsrechts beschlossen, die das Mietwesen im Land grundlegend verändert. Diese Neuerungen setzen den Fokus auf Mietstabilität, soziale Gerechtigkeit und die Förderung des erschwinglichen Wohnens. Hier sind die zentralen Änderungen, die Sie über Spaniens neues Wohnungsrecht wissen müssen:
1. Abschied vom Verbraucherpreisindex (VPI): In der Vergangenheit diente der Verbraucherpreisindex als Referenzwert für Mietverträge. Diese Praxis wird nun durch einen neuen Mietindex ersetzt, der ab 2025 eingeführt wird. Das Ziel ist es, Mietsteigerungen in Schach zu halten und eine stabilere Mietentwicklung zu gewährleisten.
2. Obergrenzen für Mietverträge: Die Obergrenze für Mietpreiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen bleibt 2023 bei 2 % und wird bis 2024 auf 3 % erhöht. Ab 2025 wird ein neuer Mietindex eingeführt, der nicht über dem Referenzindex liegen darf.
3. Definition von Großvermietern: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die Definition eines Großvermieters auf fünf Wohnungen herabgesetzt. Dies betrifft natürliche und juristische Personen gleichermaßen und zielt darauf ab, die Macht von Großvermietern zu begrenzen.
4. Erkennung von angespannten Mietzonen: Die Kriterien zur Erkennung von angespannten Mietzonen wurden überarbeitet. Ein Gebiet wird nun als angespannt eingestuft, wenn die Wohnkosten mehr als 30 % des Einkommens der Haushalte ausmachen oder die Preise in den letzten fünf Jahren um mehr als 3 Prozentpunkte über dem Verbraucherpreisindex gestiegen sind.
5. Neue Mietverträge: Bei neuen Mietverträgen gelten Preiskontrollen, die je nach Größe des Vermieters variieren. Private Vermieter unterliegen einer Indexierung auf die bestehende Miete, während für Großvermieter ein von den Autonomen Regionen erstellter Mietindex gilt.
6. Förderung von subventioniertem Wohnraum: Der Anteil für subventionierten Wohnungsbau wird erhöht, um erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Dies umfasst sowohl Neubauten als auch die Sanierung von bestehendem Bauland.
7. Schutz vor Zwangsräumungen: Zwangsräumungen werden nur noch mit festgelegtem Datum und Uhrzeit durchgeführt. Schutzbedürftige Personen haben Zugang zu außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, und Gemeinden können alternative Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen.
8. Nutzung staatlicher Wohnungsbaupläne: Es wird erstmals die Möglichkeit anerkannt, staatliche Mittel aus Wohnungsbauprogrammen zu nutzen, um von Zwangsräumung bedrohten Personen durch subventionierte Sozialmieten oder andere Maßnahmen Alternativen zu bieten.
9. Steuerliche Anreize für Vermieter: Steuerliche Anreize werden geschaffen, um die Vermietung von Dauerwohnungen zu fördern, insbesondere in angespannten Märkten. Je nach Bedingungen können Vermieter Abzüge von ihren Nettoerträgen erhalten.
10. Schutz des öffentlichen Wohnungsbestands: Der öffentliche Sozialwohnungsbestand wird geschützt und kann nicht verkauft werden. Neue Regelungen schaffen eine langfristige Bindung für geförderten Wohnraum und definieren Schutzmaßnahmen für den öffentlichen Wohnungsbestand.
Diese Reform des Wohnungsrechts in Spanien markiert eine bedeutende Veränderung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Mietmarkt fairer und stabiler zu gestalten und gleichzeitig sozialen Schutz zu bieten. Leider bietet die Gesetzgebung abermals kaum Schutz gegen illegale Hausbesetzungen durch Okupas in Spanien. Pic: Bas van der Linden