Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Reduzierung der Gefängnisstrafe von 15 auf 14 Jahre für Ángel Boza bestätigt. Boza ist einer der fünf Verurteilten im Fall der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau während der Sanfermines 2016. Diese Entscheidung basiert auf dem sogenannten „Nur Ja heißt Ja“-Gesetz. Die Strafkammer bestätigte die Auslegung des Gesetzes durch das Oberlandesgericht Navarra, welcher die Staatsanwaltschaft, die Autonome Gemeinschaft Navarra, die Stadtverwaltung von Pamplona und das Opfer widersprachen. Diese Instanzen plädierten dafür, die ursprünglich vom Obersten Gerichtshof festgesetzte Strafe von 15 Jahren beizubehalten. Das navarrische Gericht argumentierte, dass die ursprünglich verhängte Strafe von 15 Jahren „nahe“ am gesetzlichen Minimum lag, welches durch das „Nur Ja heißt Ja“-Gesetz „erheblich“ gesenkt wurde (um ein Jahr und drei Monate). Folglich müsse auch die Strafe des Verurteilten entsprechend reduziert werden.

Argumente der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft kritisierte die Reduzierung als „rein arithmetisch“ und vertrat die Ansicht, dass das neue Gesetz die Beibehaltung der 15-jährigen Haftstrafe erlaubte. Die Anwältin des Opfers argumentierte, das Oberlandesgericht habe die Schwere der begangenen Taten nicht ausreichend berücksichtigt, was auch ein Punkt der abweichenden Meinung einer der Richterinnen des Gerichts war. Der Oberste Gerichtshof hingegen hält die Argumentation des Oberlandesgerichts für angemessen, da sie sich an die Vorgaben hält, die der Strafsenat des Obersten Gerichtshofs nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes festgelegt hatte. Der Gerichtshof erinnert daran, dass die ursprüngliche Strafe von 15 Jahren nur geringfügig über dem damaligen gesetzlichen Minimum lag, nämlich neun Monate darüber. Mit dem neuen Gesetz liegt diese Strafe jedoch zwei Jahre über dem neuen Mindestmaß.

Das neue Gesetz ist günstiger für den Angeklagten

Somit ist klar, dass das „Nur Ja heißt Ja“-Gesetz „günstiger für den Angeklagten“ ist. Ein Beleg dafür ist die spätere Änderung des Gesetzes zur Erhöhung der Strafen „angesichts der gesellschaftlichen Realität und der vorgenommenen Überprüfungen“, so der Oberste Gerichtshof. Er betont, dass keine Unterschiede „zwischen diesem Fall, der besonders medial ist, und den Hunderten von Fällen, die analysiert wurden“, gemacht werden können, in denen „sehr wiederholt festgestellt wurde, dass der durch das genannte Gesetz geschaffene Strafrahmen günstiger ist als die vorherige Regelung“. Nachdem die Strafminderung durch das Oberlandesgericht Navarra bekannt wurde, äußerte der Anwalt Agustín Martínez, Verteidiger der Verurteilten, dass auch die anderen Verurteilten von dieser Reduzierung profitieren könnten, falls die Entscheidung endgültig wird.