Die Regierung der Junta de Andalucía hat beim obersten Gericht Andalusiens eine Ausgangssperre für den Großraum Granada für die Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr beantragt. Die Maßnahme kann gemäß dem Gesetz über die öffentliche Gesundheit von 1986 angewandt werden. Die andalusische Regierung versucht damit, die immer weiter fortschreitende Ausweitung der Covid-19-Pandemie einzudämmen. Damit wäre Granada die erste Provinz, in der eine nächtliche Ausgangssperre greift, die bereits im Hinblick auf einen nationalen Alarmzustand diskutiert wurde. Darüber hinaus muss die Universität von Granada für weitere zehn Tage geschlossen bleiben. Die bereits vereinbarten Einschränkungen bleiben bestehen.
Die Regierung denkt darüber nach, erweiterte Maßnahmen in den Hauptstädten Sevilla, Jaen und Cordoba sowie in 13 weiteren Gemeinden, darunter Teba in Malaga, einzuführen. Darunter fällt die Schließung von Hotelbetrieben ab 22.00 Uhr und Kapazitätsreduzierungen von Unterkünften. Ebenfalls eine erweiterte Maskenpflicht, die dann auch bei der Ausübung von Sport in städtischen Gebieten greifen soll. Besucher von Cafés und Gaststätten dürfen die Masken nur noch abnehmen, wenn sie trinken oder essen.
„Die Entwicklung der Infektionen hat in beunruhigender Weise zugenommen; es ist an der Zeit, die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Andalusier mit Unterstützung der Experten zu verstärken“, sagte Pressesprecher Elías Bendodo. Die Einschränkung der Mobilität kann mit der bereits diskutierten nächtlichen Ausgangssperre verglichen werden, obwohl es für diese Massnahme notwendig wäre, den Alarmzustand auszurufen. Der Präsident der Junta, Juanma Moreno, hatte gestern im Parlament die Regierung aufgefordert, die Ausgangssperre für ganz Spanien flächendeckend anzuwenden. Foto: Flickr: Junta de Andalucía