Das höchste spanische Sozialgericht hat die Streichung des Arbeitslosengeldes für eine Frau aufgehoben, der die Hilfe nur wegen des nicht angezeigten Verkaufs einer Küchenmaschine gestrichen worden war. Die staatliche Arbeitsagentur Sepe hatte nicht nur die Zahlungen an die Frau auf den Kanaren eingestellt, sondern auch noch 4225 Euro bereits gewährter Hilfen zurückgefordert. Die Frau habe eine Einnahme von 206,76 Euro aus dem Verkauf der gebrauchten Küchenmaschine nicht angezeigt, hieß es zur Begründung. Diese Sanktionierung sei angesichts der «marginalen Einnahme extrem unverhältnismäßig und übermäßig streng», urteilte das Sozialgericht in Madrid, wie die Nachrichtenagentur Europa Press am Dienstag meldete.
Hohe Arbeitslosenzahlen vor allem unter jungen Leuten ist in Spanien seit Jahren ein Problem. Derzeit liegt die Arbeitslosenquote bei mehr als 15 Prozent. Zusätzlich befinden sich mehr als drei Millionen Menschen wegen der Folgen der Corona-Pandemie in staatlich finanzierter Kurzarbeit. (Meldung: Europa Press – Foto: Jesús Hellín/EUROPA PRESS)