Das Ministerium für Soziales hat einen Entwurf für ein neues Dekret an die regionalen Behörden geschickt, das vorschlägt, dass derzeitige Hundebesitzer von der Pflicht zur Teilnahme an einem Kurs zur Hundehaltung ausgenommen werden. Nach Angaben des Ministeriums soll der Kurs für neue Hundebesitzer sechs Monate nach Veröffentlichung des Dekrets obligatorisch werden. Bestehende Hundebesitzer müssen den Kurs nicht absolvieren.
Laut dem Entwurf müssen neue Hundebesitzer einen zertifizierten Kurs absolvieren, der von einer zuständigen Behörde angeboten wird. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Tierärzte und Verhaltensspezialisten. Zudem müssen Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung über 100.000 Euro für Schäden an Dritten abschließen, die während des gesamten Lebens des Tieres gültig sein muss. Für bestehende Versicherungen, die diese Anforderungen bereits erfüllen, wird eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Dekrets eingeräumt.
Maßnahmen gegen das Aussetzen von Tieren
Ein weiterer Punkt des Entwurfs betrifft den Umgang mit ausgesetzten Tieren. Die Behörden sollen die Möglichkeit erhalten, sich vorübergehend um Haustiere zu kümmern, die auf offenen Geländen oder in Höfen nicht ordnungsgemäß versorgt werden. Diese Tiere können in Aufnahmeeinrichtungen gebracht werden, wo sie versorgt werden, während das Verfahren zur Feststellung einer Vernachlässigung läuft.
Bewertung der Gefährlichkeit
Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Überarbeitung der Vorschriften für sogenannte „potenziell gefährliche Hunde“. Der bisherige Ansatz, der sich stark auf die Rasse des Hundes stützt, soll durch eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung ersetzt werden. Hunde bestimmter Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, können diese Einstufung durch eine Eignungsprüfung im Alter von 12 Monaten verlieren. Besteht ein Hund diese Prüfung nicht, bleibt er als potenziell gefährlich eingestuft und darf nur in bestimmten Fällen zur Zucht verwendet werden.
Zentralisierte Register für den Tierschutz
Zur Bekämpfung unprofessioneller Praktiken im Tierschutz sollen zentrale Register für Züchter, zoologische Einrichtungen und Tierschutzorganisationen eingeführt werden. Diese Register werden von den regionalen Behörden verwaltet und in einem zentralen System koordiniert, um die Erstellung von Tierschutzstatistiken zu erleichtern.
Schutz von Katzenkolonien
Der Entwurf sieht zudem Maßnahmen zum Schutz von Katzenkolonien vor. Lokale Behörden sollen verpflichtet werden, die Umsiedlung oder Neuausrichtung von Katzenkolonien unter der Aufsicht eines Tierarztes zu organisieren, um negative Auswirkungen auf die lokale Biodiversität zu vermeiden.
Differenzierung in der Zucht
Abschließend wird im Entwurf vorgeschlagen, die Zucht von Tieren in drei Kategorien zu unterteilen: konventionelle Züchter, spezialisierte Züchter und gelegentliche Züchter. Diese Differenzierung soll die Intensität der Zuchttätigkeit und die Anzahl der betreuten Tiere widerspiegeln.
Das neue Dekret markiert einen wichtigen Schritt im Tierschutz und setzt auf die Zusammenarbeit zwischen den regionalen und nationalen Behörden, um den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren in Spanien nachhaltig zu verbessern. Die endgültige Version des Dekrets wird nach einer technischen Besprechung am 17. Juli und möglichen Anpassungen durch die regionalen Regierungen bis zum 31. August erwartet. Foto: Pauline Loroy