Die andalusische Regierung hat mehrere andere Berufskategorien in die Liste der Tätigkeiten aufgenommen, die in den Genuss einer Hilfe von 1.000 Euro kommen können, um selbständigen Andalusiern bei der Bewältigung der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Krise zu helfen. Der Ausschuss erhöht die Zahl der Berufsgruppen auf 85. Dazu gehören u.a. Journalisten, darstellende Künste, Reisebüros, Schreibwarenhändler und Theater.
In einer Erklärung berichtete der Vorstand, dass die außerordentliche BOJA, die am Montag veröffentlicht wurde, eine Änderung des Gesetzesdekrets 29/2020 enthält, durch die neue Berufstätigkeiten hinzugefügt werden, und dass sie um neue Codes, sowohl die Nationale Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (CNAE) als auch die Steuer auf Wirtschaftstätigkeiten (IAE), erweitert wurde, um neue Berufe aufzunehmen. Dazu gehören also die des Journalismus, der Fotografie, der darstellenden Künste, des Kunsthandwerks und der Flamenco-Mode sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Reisebüros, Schreibwarengeschäften, Immobilienbüros, Fitnessstudios, Schönheitssalons, Kinos, Theatern oder anderen Gesundheitsberufen (Physiotherapeuten, Optiker, Fußpfleger usw.). Sie gehören damit zur ersten Gruppe von Sektoren, die von dieser Hilfe profitieren, wie Taxiverkehr, Messen, kleine Geschäfte und Friseursalons, Hotelunterkünfte und das Hotelgewerbe (Bars und Restaurants).
Diese Verlängerung ist das Ergebnis eines Dialogs mit den Verbänden der Selbständigen in Andalusien, wobei die Sektoren berücksichtigt wurden, die am meisten unter den jüngsten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie leiden.
Bis zu diesem Dienstag sind etwa 34.000 Anträge für diese Zuschüsse eingegangen, die etwa 80.000 Selbständigen in Andalusien zugute kommen sollen. Die Frist läuft bis zum 29. November, 23.59 Uhr, und die Anträge werden ausschließlich online über eine Plattform auf der Website des Ministeriums für Beschäftigung, Ausbildung und Selbständigkeit eingereicht.
Die einmalige Zahlung von 100 % dieser Beihilfe erfolgt per Banküberweisung auf das Konto, das der Begünstigte in seinem Antrag angegeben hat. Dazu ist es unerlässlich, dass die begünstigten Personen oder Organisationen ihr Girokonto beim Sistema de Gestión Integral de Recursos Organiztivos haben. Foto: Junta de Andalucía