Die spanische Regierung hat die in der Corona-Krise stark zugenommene Arbeit von zu Hause aus auf eine rechtliche Basis gestellt. Demnach muss das Arbeiten abhängig Beschäftigter in den eigenen vier Wänden freiwillig sowie umkehrbar sein. Arbeitgeber haben zudem die Kosten für Geräte aber auch für Möbel zu übernehmen, wie die Zeitung «La Vanguardia» und andere Medien am Dienstag berichteten.
Die Arbeit im Homeoffice ist in Spanien wie in den meisten anderen Ländern seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in die Höhe geschnellt. Während noch 2019 nur knapp fünf Prozent aller Beschäftigten nach eigenen Angaben zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiteten, waren es 2020 schon 34 Prozent, wie eine Umfrage des Instituts für Wirtschaftsstudien in Valencia (IVIE) ergab.
Das neue Gesetz geht von Heimarbeit aus, wenn mindestens 30 Prozent der Arbeit während drei Monaten von zu Hause aus erfolgt. Es schreibt vor, dass Beschäftigte im Homeoffice mit den anderen Angestellten eines Unternehmens gleichgestellt sein müssen. Eine Kontrolle von Arbeitsleistung und -zeit des Mitarbeiters im Homeoffice ist grundsätzlich erlaubt, das Wie im Gesetz aber nicht spezifiziert.
Bei neuen Arbeitsverhältnissen muss die Heimarbeit im Vertrag geregelt sein. Bei schon bestehender Heimarbeit ist dies nicht erforderlich. Bereits bestehende betriebliche Vereinbarungen zum Homeoffice bleiben von dem neuen Gesetz für maximal drei Jahre unberührt.
Auf die Eckpunkte für das Homeoffice hatte sich die linke Regierung von Regierungschef Pedro Sánchez in wochenlangen Verhandlungen mit den Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geeinigt. Auch in Deutschland will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Arbeitnehmer beim Homeoffice besser schützen – etwa vor überlangen Arbeitszeiten. «Wir müssen darüber reden, welchen Rechtsrahmen wir für mobiles Arbeiten brauchen», hatte der Minister wiederholt betont. Der Arbeitsschutz dürfe nicht ausgehöhlt werden. (dpa – Foto: Marta Fernández Jara/EUROPA PRESS/dpa)